Kommentar: Kampagne für Lkw-Lärm?
Doch wenn Argumente der Frächter für eine generelle Erhöhung der Lkw-Nacht-Geschwindigkeit auf 80 km/h sachlich nicht mehr überzeugen, dann werden missliebige Regelungen als „antiquiert“ oder „längst überholt“ bezeichnet. Oder man lässt Studien erstellen, die angeblich wissenschaftlich belegen, dass der Nacht-60er sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt bzw. die Umweltbilanz wegen höherer Emissionen gegenüber schnelleren Lkw sogar verschlechtert. Wer durch solche Argumente unter die Lkw-Räder kommt, ist die lärmgeplagte Wohnbevölkerung entlang der Autobahnen; für sie gibt es weder von Seiten der Frächter, noch von Seiten der Verantwortlichen für den Straßenbau Verständnis. Die Fakten dazu:
- 91% der Lkw auf Autobahnen überschreiten das gesetzliche Tempolimit von 80 km/h, den Nacht-60er scheint überhaupt kein Lkw einzuhalten.
- Der Nacht-60er wird nicht kontrolliert.
- Abrollgeräusche von Lkw-Reifen haben keinen Einfluss darauf, ob ein Lkw technisch als lärmarm gilt.
- Der Ausbau von Lärmschutzmaßnahmen stellt immer nur auf die gesetzlich erlaubte und nie auf die tatsächlich gefahrene Höchstgeschwindigkeit ab; also wird z. B. eine Lärmschutzwand wegen störenden Nachtlärms errichtet, so ist sie nach dem gesetzlichen Tempolimit der Lkw von 60 km/h in der Nacht ausgelegt!
Das Nachtfahrverbot für Lkw, von dem heute schon nahezu alle Lkw wegen ihrer „Lärmarmut“ ausgenommen sind, wurde aus Lärmschutzgründen für die Wohnbevölkerung erlassen – nicht wegen der Verkehrssicherheit. Wer die Hinaufsetzung des Lkw-Nacht-60ers auf 80 km/h verlangt, der muss auch für die Kosten der Neudimensionierung der Lärmschutzanlagen an die tatsächlich gefahrenen Lkw-Geschwindigkeiten (rund 90 km/h) aufkommen, oder – frei nach einem putzigen Frächterspruch – sollen wir’s selber tragen?