Fluglärm: Beschränkungen auf Flughäfen

Das EU-Parlament hat den Vorschlag des Rates für eine künftige Verordnung angenommen. Sie wird zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung wirksam werden. Dazu werden in Österreich auch ergänzende gesetzliche Regeln nötig sein. Die Verordnung gilt nur für größere Flughäfen mit mindestens 50.000 Flugbewegungen ziviler Luftfahrzeuge jährlich und sieht keine spezifischen Grenzwerte für Lärm vor, die nach wie vor von den einzelstaatlichen oder lokalen Stellen festgelegt werden müssen. Sie harmonisiert aber die Regelungen über den Erlass von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen – wie etwa Nachtflugverbote – auf Flughäfen der EU. Die lokalen Behörden sollten aber auch künftig dafür zuständig sein, diese Maßnahmen endgültig zu beschließen, wobei die betroffenen AnwohnerInnen verpflichtend einzubeziehen sind. Die EU-Kommission wurde außerdem vom EU-Parlament verpflichtet, mit der Überarbeitung der Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG gesundheitliche Aspekte von Fluglärm anzugehen.