Luftreinhaltung: Klagerecht?

Das Ökobüro hat nun rechtliche Schritte gesetzt und beim Land Salzburg einen Antrag auf Erlass schnellstmöglicher Maßnahmen zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingebracht. Die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO2) überschreiten sowohl den zulässigen Jahresgrenzwert des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), als auch den Grenzwert der EU. Eine zu hohe Stickoxid-Belastung macht krank und schädigt die Umwelt. Die zuständigen Behörden sind daher verpflichtet, schnellstmöglich Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte zu ergreifen. Weder Umweltorganisationen noch BürgerInnen wurde in Österreich bislang das Recht zugestanden, die Einhaltung der Grenzwerte und Ergreifung von Maßnahmen gesetzlich einzufordern. Obwohl Österreich das NGO-Klagerecht der Aarhus Konvention nicht umgesetzt hat, muss Umweltorganisationen dieses Recht zuerkannt werden, fordert das Ökobüro. Das geht nach Ansicht des EuGH und des deutschen Bundesverwaltungsgerichts aus der Aarhus Konvention und dem Prinzip des effektiven Rechtsschutzes des EU-Rechts hervor.