Kommentar: Energieeffizienzgesetz
Wenn Sie, verehrte Leserin, verehrter Leser, dieses Heft in Händen halten, steht bereits fest, welche Mannschaft die Fußballweltmeisterschaft 2014 gewonnen hat. Während ich diesen Kommentar schreibe, ist das noch offen, obwohl schon feststeht, dass einige Favoriten überraschend früh ausgeschieden sind.
Mit dem Energieeffizienzgesetz ist das ähnlich, wenngleich die Begeisterung der ZuseherInnen spürbar geringer ist. Ich schreibe darüber zu einer Zeit, zu der das Gesetz im Nationalrat behandelt wird. Es handelt sich um einen zweiten Anlauf, nachdem in der letzten Legislaturperiode die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht gefunden werden konnte. Sollte es auch dieses Mal scheitern, wird es keinen dritten Anlauf geben. Das hat der Wirtschaftsminister bereits klargestellt.
Unabhängig davon stellt sich eine grundsätzliche Frage, mit der die Energiebranche sich auseinandersetzen muss: Im Regierungsprogramm – ebenso wie in unzähligen anderen Dokumenten – wird das Ziel festgelegt, dass der Energieverbrauch im Jahr 2020 in Österreich bei maximal 1.100 Petajoule liegen soll, gewissermaßen eine absolute Obergrenze für die gesamte in Österreich verbrauchte Energiemenge. Und hier die Frage: Wenn dieses Gesamtziel außer Streit steht, warum beklagt die Energiebranche, dass ihre Unternehmen beim Verkauf von Energie eingeschränkt werden sollen? Ohne Begrenzung der Energiemengen, die die Energielieferanten verkaufen, kann die gesamte in Österreich verbrauchte Energiemenge ja nicht limitiert werden!
Vielleicht werden wir in wenigen Jahren auf diese Diskussionen mit Nachsicht zurückblicken, nämlich dann, wenn der Umsatz der Energieversorgungsunternehmen nicht mehr an der Energiemenge hängt, die sie verkaufen, sondern an den Energiedienstleistungen, mit denen sie die KonsumentInnen versorgen.