Schweinemast: OGH-Urteil hilft AnrainerInnen

AnrainerInnen können sprichwörtlich aufatmen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass auch baurechtlich genehmigte Mastschweinanlagen bei der Geruchsimmission angehalten sind, das „ortsübliche Ausmaß“ nicht zu überschreiten. www.ogh.gv.at und (OGH 24.7.2013, 9 Ob 48/12t)