Verkehrslärm: Betroffene je Gemeinde verfügbar
aufgeschlüsselt öffentlich verfügbar. Und zwar so, wie sie für die kürzlich präsentierten Lärmaktionspläne österreichweit erhoben worden sind. Das geht auf ein Ersuchen der AK unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz zurück, das die zuständigen Ministerien erfreulicherweise gleich mit einer Veröffentlichung auf www.laerminfo.at/massnahmen/aktionsplaene/gemeindeauswertung.html beantwortet haben. Die Daten müssten gemäß § 6 Abs 3 und 4 Bundes-LärmV erhoben werden und liegen für jede Gemeinde und getrennt für Schiene, Flughäfen und Autobahnen und Schnellstraßen, auch für niederrangigere, aber vielbefahrene Straßen vor, sofern sie von der LärmAktionsplanung 2013 erfasst sind. Was noch fehlt, ist die detaillierte Ausweisung von Objekten mit besonderem Ruheschutzanspruch wie z.B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und von ruhigen Gebieten.