Verkehrslärm: Betroffene je Gemeinde verfügbar

aufgeschlüsselt öffentlich verfügbar. Und zwar so, wie sie für die kürzlich präsentierten Lärm­aktionspläne österreichweit erhoben worden sind. Das geht auf ein Ersuchen der AK unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz zurück, das die zuständigen Ministerien erfreulicherweise gleich mit einer Veröffentlichung auf www.laerminfo.at/massnahmen/aktionsplaene/gemeindeauswertung.html beantwortet haben. Die Daten müssten gemäß § 6 Abs 3 und 4 Bundes-LärmV erhoben werden und liegen für jede Gemeinde und getrennt für Schiene, Flughäfen und Autobahnen und Schnellstraßen, auch für niederrangigere, aber vielbefahrene Straßen vor, sofern sie von der Lärm­Aktionsplanung 2013 erfasst sind. Was noch fehlt, ist die detaillierte Ausweisung von Objekten mit besonderem Ruheschutzanspruch wie z.B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und von ruhigen Gebieten.