Fluggastrechte: Besser am Boden bleiben?

Obwohl dieser auch positive Ansätze enthält, etwa ein Teilverbot der sogenannten No-Show-Politik (Aufpreis oder keine Beförderung bei Inanspruchnahme des Rück- aber nicht des Hinfluges), sind überwiegend Verschlechterungen für Passagiere zu erwarten. Die Kommission will etwa bei Verspätungen die Fristen, nach denen Fluggästen eine Ausgleichsleistung zusteht, je nach Entfernung des Flugziels auf bis zu zwölf Stunden anheben, obwohl der EuGH diese Frist mit drei Stunden festgelegt hat. Ferner würde die Pflicht der Airlines, „gestrandete“ Fluggäste bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. Aschewolke) zu betreuen, enorm eingeschränkt (Hotelunterbringung max. drei Nächte à 100 Euro). Die AK kämpft weiter gegen die geplanten Verschlechterungen an.