Abfallberatung: Stadt Wien geklagt

Auf Betreiben der AK Wien hat das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) im August die langjährige Praxis der MA 48, die AbfallberaterInnen nur per Werkvertrag zu beschäftigen, für rechtswidrig erklärt. Konkret hat das ASG festgestellt, dass ein klassisches Arbeitsverhältnis gemäß Vertragsbedienstetenrecht mit allen dort vorgesehenen Rechten vorliegt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Leider hat die rechtliche Klärung nicht zu einem Einlenken der Stadtverantwortlichen geführt, obwohl die AbfallberaterInnen im übrigen Österreich „angestellt“ sind. Ganz im Gegenteil: Die Sache ist weiter eskaliert. Die vier – von ursprünglich 32 – verbliebenen AbfallberaterInnen wurden auf andere Dienststellen in der Geschäftsgruppe von Umweltstadträtin Sima „verstreut“. Zudem wurden sie entgegen ihrer bisherigen Tätigkeit mindereingestuft, sodass es bald die nächste Klage geben könnte.