UVP: Schadenersatz bei Unterlassung

Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer Entscheidung (GZ 1 Ob 56/13) gegenüber Bund und Land Niederösterreich bestätigt. Die Haftung resultiere aus der nachweislich (mehrfachen) Unterlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Ausbauten des Flughafens Wien-Schwechat. An die 400 AnrainerInnen verlangen für die Wertminderung ihrer Grundstücke wegen der zusätzlichen Lärmbelästigung Schadenersatz, haben ihr Interesse an einer Sammelklage angemeldet und fordern durchschnittlich je 100.000 Euro. Im fortgesetzten Verfahren werden die KlägerInnen konkretisieren müssen, in weit die gesetzwidrigen Bewilligungen die Minderung der Verkehrswerte bewirkt haben. Soweit ersichtlich, hat das UVP-Gesetz damals sehr hohe Anrainerschutzstandards enthalten. www.pfr.at/cms/index.php/de/aktuelle-faelle/sammelklage-fluglaerm