Emissionshandel 1: Flugverkehr
Am 17. Juli hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur weitreichenden Überarbeitung des EU-Emissionshandels (EU-ETS) veröffentlicht. Über den Vorschlag ist nicht viel Positives zu berichten. Ein Lichtblick ist jedoch die geplante Ausweitung des EU-ETS auf internationale Flüge. Bereits im Jahr 2013 hatte die Kommission versucht, den gesamten internationalen Flugverkehr einzubeziehen, sah sich aber aufgrund der angedrohten Vergeltungsmaßnahmen durch China, Indien und die USA gezwungen, davon abzugehen. Nun beschreitet sie einen pragmatischeren Weg: Nur für Flüge zu Destinationen, die von Frankfurt höchstens 5.000 km weit entfernt sind, müssen Fluglinien ab 2029 CO2-Zertifikate abgeben. Damit bleiben Flüge nach China, Indien und in die USA ungeschoren, ein Handelskrieg mit diesen Ländern ist daher nicht zu befürchten. Flüge zu einigen größeren Drehkreuzen, wie etwa Istanbul oder Dubai, kommen aber ins ETS. Für die NGO Transport & Environment ist dies ein erster Schritt zu einer gerechteren Bepreisung des Flugverkehrs.
