Leben
Die Seen gehören uns allen – die Ufer (leider) nicht
Die meisten Seen in Österreich befinden sich im Besitz der öffentlichen Hand. So gehören etwa der Wörthersee, der Attersee oder der Traunsee den Österreichischen Bundesforsten, einer 100-prozentigen Tochter der Republik Österreich. Damit gehören sie de facto uns allen. Nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) ist das Baden in öffentlichen Gewässern grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch keine rechtliche Grundlage, um über fremde Privatgrundstücke ans Wasser zu gelangen. Das Hauptproblem ist daher der Zugang zum Wasser, um das Recht auf Baden tatsächlich ausüben zu können.
Auch im Bundesland Salzburg befinden sich die sechs größten Seen im Besitz der öffentlichen Hand. Der Salzburger Teil des Wolfgangsees und der Fuschlsee gehören den Österreichischen Bundesforsten. Der Mattsee, der Obertrumer See und der Wallersee sind Eigentum des Landes Salzburg. Der Zeller See gehört der Gemeinde Zell am See. In Salzburg stellt sich ebenfalls die Frage: Was nützt öffentliches Seeeigentum, wenn der Zugang zum Wasser versperrt ist?
Die AK Salzburg hat die Situation rund um die sechs größten Seen in einer zweiteiligen Erhebung untersucht. Im ersten Teil wurden die Besitzverhältnisse der an die Seen angrenzenden Grundstücke mittels Grundbuchabfrage ermittelt und in „privat“ oder „öffentlich“ eingeteilt. Im zweiten Teil wurde die Zugänglichkeit zum See bewertet. Dazu wurden alle sechs Seen zu Fuß oder mit dem Fahrrad umrundet und die Zugänglichkeit in drei Kategorien eingeteilt:
- Zugänglich: Flächen, die einen freien Zugang zum Wasser ermöglichen, inklusive kostenpflichtiger Strandbäder.
- Privat: Nicht frei zugängliche Flächen, die meist durch Zäune abgegrenzt sind, wie etwa private Badegrundstücke oder Hotelbadeplätze.
- Aufgrund natürlicher Gegebenheiten nicht zugänglich: Flächen, die aufgrund der Uferbeschaffenheit oder wegen Schutzgebieten nicht erreichbar sind.
Öffentlicher Besitz, aber eingeschränkter Zugang
Die Ergebnisse sind ernüchternd: Lediglich 19 Prozent der Seeuferflächen sind für die Bevölkerung frei zugänglich, wobei es sich dabei oft um kostenpflichtige Badeplätze handelt. 49 Prozent der Ufer sind für die Allgemeinheit nicht zugänglich und durch Zäune abgegrenzt. Die restlichen 32 Prozent sind aufgrund natürlicher Gegebenheiten nicht erreichbar.
Auch bei den Besitzverhältnissen sieht es nicht besser aus: 80 Prozent der direkt an die Seen angrenzenden Grundstücke sind in Privatbesitz, nur 20 Prozent gehören der öffentlichen Hand, wie etwa den Österreichischen Bundesforsten, dem Land Salzburg oder der jeweiligen Gemeinde.
Besonders schwierig ist der Zugang bei den beiden Trumer Seen (Mattsee, Obertrumer See). Am Obertrumer See sind gerade einmal 5 Prozent der Uferlänge öffentlich zugänglich, 54 Prozent sind privat und 41 Prozent aufgrund natürlicher Gegebenheiten nicht erreichbar. Beim Mattsee sind 6 Prozent öffentlich zugänglich, 73 Prozent sind privat und 21 Prozent unzugänglich.
Auch bei den Seen, die sich im Besitz der Österreichischen Bundesforste befinden, sieht es nicht viel besser aus: Am Fuschlsee sind nur 19 Prozent der Uferflächen öffentlich zugänglich, 58 Prozent sind in privater Hand und 23 Prozent unzugänglich. Am Wolfgangsee sind 22 Prozent öffentlich zugänglich, während 49 Prozent privaten Eigentümer:innen vorbehalten sind und 29 Prozent unzugänglich bleiben.
Zeller See als positives Beispiel
Am Zeller See sind hingegen 28 Prozent der Uferflächen frei zugänglich, 48 Prozent sind privat und 24 Prozent unzugänglich. Am besten ist die Situation am Wallersee. Hier sind 31 Prozent der Uferflächen frei zugänglich, nur 23 Prozent sind privat und 46 Prozent unzugänglich. Dabei handelt es sich zum Großteil um Naturschutzgebiete.
Auch bei den Besitzverhältnissen sticht der Zeller See positiv hervor: 60 Prozent der Flächen befinden sich in öffentlicher Hand, nur 40 Prozent sind privat. Bei den anderen fünf Seen sieht es deutlich schlechter aus. Am Wallersee sind nur 22 Prozent öffentlich, bei den restlichen vier Seen sind mehr als 85 Prozent in Privatbesitz (Fuschlsee und Obertrumer See jeweils 86 Prozent, Wolfgangsee 87 Prozent). Schlusslicht ist der Mattsee, wo nur 8 Prozent der Flächen öffentlich sind und 92 Prozent privat.
Andere Länder zeigen vor, wie es gehen kann
Dass es auch anders geht, zeigen Beispiele aus anderen Ländern. In Skandinavien erlaubt das Jedermannsrecht das Betreten von Grundstücken rund um Seen. In Bayern ist das Recht auf Natur in der Verfassung verankert, und das Naturschutzgesetz regelt, dass Uferstreifen jederzeit unentgeltlich betreten werden dürfen. Auch innerhalb Österreichs gibt es positive Beispiele. So ist in Vorarlberg im Straßengesetz festgelegt, dass ein zehn Meter breiter Streifen entlang des Bodensees frei zugänglich sein muss. Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und die Steiermark sollten diesen Beispielen folgen, um einen kostenlosen Zugang zu den Seen für alle zu ermöglichen
