Raumordnung braucht mehr Verbindlichkeit: Vorsorge
Der österreichische Rechnungshof hat die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) geprüft, ein Organ, das die freiwillige Koordination raumwirksamer Politik zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sicherstellen soll. Das Ergebnis überrascht wenig: Die bestehende Zusammenarbeit reicht nicht aus. Ziele der Raumordnungspolitik, wie etwa die Reduktion des Bodenverbrauchs, dürfen nicht nur benannt, sondern müssen auch messbar und überprüfbar gemacht werden.
Besonders klar ist die Empfehlung nach einer rechtlichen Verankerung der ÖROK und ihrer Koordinationsfunktion. Damit soll sichergestellt werden, dass zentrale raumrelevante Entscheidungen in Zukunft nicht länger im föderalen Stillstand verharren. Ein Blick ins Ausland zeigt, wie es gehen kann: In der Schweiz ist die Abstimmung zwischen Bund und Kantonen gesetzlich geregelt, inklusive klarer Zuständigkeiten und Verfahren zur Konfliktlösung. Das bringt schnellere Genehmigungen und mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.