Wiederherstellung der Natur: EU-Gesetz
Die EU-Kommission möchte die Biodiversität europaweit besser schützen und die negativen Auswirkungen von klimawirksamen Treibhausgasen reduzieren. Mit ihrem Verordnungsentwurf zur Wiederherstellung der Natur sollen verbindliche Renaturierungsziele festgelegt werden. Bis 2030 sollen mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wieder saniert werden. Zudem gibt es konkrete flächen- und zeitgebundenen Vorgaben für verschiedene Ökosysteme. Ausdrücklich genannt sind zum Beispiel Moore, Flüsse und Wälder aber auch städtische und landwirtschaftliche Ökosystem sowie Bestäuber. Die Wiederherstellung wird als ein Prozess zur aktiven oder passiven Unterstützung der Erholung des Ökosystems verstanden. Jetzt laufen die Verhandlungen im EU-Parlament und im EU-Rat zu diesem Vorschlag. Die Klimakrise wird immer spürbarer für uns alle. Mit einem Plan zur Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen könnte ein wichtiger Beitrag zum Schutz und Erhalt der Biodiversität sowie zum Speichern klimawirksamer Treibhausgase geleistet werden.