Gesunde Umwelt als Menschenrecht: Vereinte Nationen
Die UN-Vollversammlung hat den Zugang zu einer „sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt als Menschenrecht“ erklärt, das „für alle, und nicht als Privileg für einige, wenige gilt“. Dies wurde am 28. Juli 2022 in New York einstimmig mit nur acht Enthaltungen beschlossen. Künftig wird der Beschluss als Ergänzung zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 ausgelegt werden.
Beschlüsse der UN-Vollversammlung sind rechtlich nicht verbindlich und auch nicht einklagbar. Ihre Symbolkraft sollte jedoch nicht unterschätzt werden. Meist sind sie Ausgangspunkt für eine Verankerung in internationalen Verträgen und nationalen Verfassungen.