Diesel-Pkw: Abgasskandal

Weil die Politik in EU und Österreich einfach nur wegschaut, muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) wirklich alles richten. Mit seinen Urteilen vom 14. Juli 2022  erklärte er das sogenannte „Software-Update“ von Volkswagen für nicht ausreichend. Abgasrechtliche Anforderungen bei der EU-Typengenehmigung werden dadurch nicht erfüllt. Zur Erinnerung: Nach Auffliegen des Dieselskandals wurde abgasmanipulierten Pkw von Volkswagen eine Software aufgespielt, bei der die Abgasreinigung im Wesentlichen nur über 15 Grad Außentemperatur funktioniert. Dem EuGH genügte diese „Rechtssanierung“ der deutschen Behörde nicht. Im Gefolge wird jetzt mit weiteren Urteilen – voraussichtlich noch dieses Jahr – entschieden, ob diese Fahrzeuge auf Straßen noch weiterfahren dürfen und ihre Besitzer:innen entschädigt werden sollen. FG