Die Liberalisierung italienischer Strände: Strandverkauf
Der beliebte italienische Strandurlaub, wie wir ihn kennen und genießen, ist vielleicht schon bald Geschichte. Künftig müssen die staatlich vergebenen Konzessionen für die Strandabschnitte ausgeschrieben werden. Denn Strände sind oft öffentlicher Grund. Hier kommt die EU-Bolkestein-Richtlinie zu tragen, die bereits 2006 im EU-Parlament verabschiedet wurde. Die Sorge ist groß, dass dies nun zu einem Ausverkauf der italienischen Strände an internationale Konzerne führt. Kritiker:innen befürchten gar eine Ende des italienischen „Dolce Vita“ mit kleinen italienischen Restaurants und Eisgeschäften an Italiens Stränden. Auch die Preise für die Urlauber:innen könnten sich erhöhen. Bislang liegen die Strandabschnitte vorwiegend in den Händen von kleinen und mittelständischen Betrieben. Die italienische Politik ignorierte bisher bei den öffentlichen Stränden diese EU-Vorgaben und verlängerte die Konzessionen einfach so. Nun, da EU-Hilfsgelder für die COVID-Krise in Anspruch genommen werden, wird genauer hingeschaut, ob geltendes EU-Recht auch eingehalten wird. Die italienischen Standbetreiber bräuchten eine Ausnahme von der Liberalisierung. Der Ausverkauf des Wassers im Rahmen der EU-Bolkestein-Richtlinie konnte erfolgreich mit der Europäischen Bürger:inneninitiative „Recht auf Wasser“ verhindert werden.