Halbierung des Pestizideinsatzes: EU-Verordnung
Im Rahmen des Europäischen Grünen Deals hat die EU-Kommission die Halbierung der Mengen und des Risikos von Pflanzenschutzmitteln in der EU-Landwirtschaft bis 2030 als Ziel beschlossen. Damit soll unter anderem dem rasanten Artensterben Einhalt geboten werden. Im Juni legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vor (COM (2022) 305 final), der dieses Ziel konkretisiert. Demnach soll die Halbierung nur auf EU-Ebene verbindlich sein, nicht aber auf Ebene der Mitgliedstaaten. Diese Schwächung geht unter anderem auf einen Brief zurück, den zehn Mitgliedstaaten, unter ihnen Österreich, an die Kommission richteten, in dem sie mehr Flexibilität beim Einsatz von Pestiziden forderten. In die andere Richtung geht eine vor allem von Umwelt-NGOs vorgebrachte Kritik, die sich gegen die Art und Weise richtet, wie die Halbierung des Risikos gemessen werden soll. Sie ergebe ein geschöntes Bild der tatsächlichen Reduktionen und benachteilige die Bio-Landwirtschaft. Problematisch sehen Umwelt-NGOs auch die Tatsache, dass dieser Vorschlag im Rat von den Landwirtschaftsminister:innen behandelt wird, die Pestiziden übermäßig positiv gegenüber stehen, und nicht von Gesundheits- oder Umweltminister:innen.