Nachhaltige Finanzprodukte: AK Studie

Seit 2018 beschäftigt sich die EU-Kommission intensiv mit der Regulierung eines nachhaltigen Finanzwesens. Vor allem die Taxonomie-Verordnung zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten hat seither viel Aufmerksamkeit erhalten. Daneben verpflichtet die Offenlegungsverordnung Finanzdienstleister dazu, darzustellen, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in Anlageentscheidungen einfließen. Können Konsument:innen daher darauf vertrauen, dass auf dem Markt angebotene nachhaltige Finanzprodukte halten, was sie versprechen? Um den Konsument:innen mehr Orientierung zu geben, hat die AK nachhaltige Finanzprodukte – mit Schwerpunkt auf Investmentfonds – analysiert und die Qualität der Beratung zu nachhaltiger Geldveranlagung bei sechzehn Finanzinstituten getestet. Dabei zeigte sich u.a., dass die bestehende Regulierung zur Offenlegung zu sanft ist, um den Kund:innen eine verlässliche Einstufung der Produkte zu ermöglichen. Auch die Beratungsqualität in den Banken ist ausbaufähig. Neben deren Verbesserung fordert die AK nicht zuletzt nachhaltigkeitsbezogene Mindestkriterien und eine aktivere Rolle der Finanzmarktaufsicht.