Einsprüche wurden zurückgewiesen: Patente
Das Europäische Patentamt (EPA) hat am 10. Mai die Einsprüche gegen ein Patent auf Gerste und Bier zurückgewiesen und ein Patent der Firmen Carlsberg und Heineken bestätigt. Die Begründung der Einspruchsabteilung bedeutet, dass das EPA auch in Zukunft ähnliche Patente erteilen will. Absurderweise sollen dafür zufällige Mutationen als technische Erfindungen angesehen werden. Im Patent werden Gerstenpflanzen aus konventioneller Zucht als patentierte Erfindung beansprucht, ebenso wie das damit gebraute Bier. Die Eigenschaften der Pflanzen beruhen auf zufälligen genetischen Mutationen, die durch Kreuzung und Selektion in den Pflanzen kombiniert werden. Werden auf konventionelle Pflanzenzucht Patente erteilt, können diese den Zugang zur natürlichen biologischen Vielfalt blockieren oder so bewirken, dass traditionelle Pflanzenzucht unmöglich gemacht wird. Die Folgen betreffen nicht nur die Pflanzenzucht, sondern auch die Lebensmittelerzeugung und die Konsument:innen. Das EPA erteilte bereits 2021 ähnliche Patente. Daher ist es wichtig, dass in Zukunft keine konventionell gezüchteten Pflanzen oder Tiere patentiert, bzw. über Patente monopolisiert werden. Der Einspruch gegen solche Patente wurde 2017 von einem breiten Bündnis von rund 40 Organisationen eingelegt.