EU-Eisenbahnpaket I: Bahn: völlige Liberalisierung

Die EK will den Schienenverkehrsmarkt im Personenverkehr (PV) völlig liberalisieren, nationale Bau- und Betriebsregelungen abschaffen, den nationalen Behörden und ausschreibenden Stellen die Möglichkeit der Direktvergabe von Bahnverkehrsleistungen nehmen und die EU-Eisenbahnagentur ERA aufwerten. Empfehlungen werden durch EU-weit bindende Bestimmungen abgelöst. Jede Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Bahnverkehr muss ab 3.12.2019 nach PSO-Verordnung (1370/2007/EG, öffentliche PV-Dienste auf Schiene und Straße) ausgeschrieben werden, und jede Vergabe von U-Bahn und Straßenbahn-Aufträgen muss bis 3.12.2019 ausgeschrieben worden sein. Die EU-Regelungen sollen von den Strecken des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN) auf das gesamte Netz ausgeweitet und nationale Regelungen nur noch in Notfällen (Naturkatastrophen) erlaubt werden. Fahrzeugzulassungen erfolgen künftig nicht mehr von den nationalen Behörden, sondern nur mehr von der ERA. Die EK will grundsätzlich integrierte Unternehmen – wie es z.B. die ÖBB sind – nicht mehr zulassen, außer bei strengen Auflagen.