Abfallwirtschaft: Zu niedrige Mindestlöhne
Arbeitsplätze gehen durch Mindestlöhne nicht verloren. Entscheidend ist, wie sie ausgestaltet und eingeführt werden. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Der Hauptanstoß für Arbeitgeber scheint der Lohndruck durch nicht tarifgebundene Betriebe und niedriger entlohnte Leiharbeitskräfte zu sein. Aufgrund von Befragungsergebnissen gehen die Autoren davon aus, dass 15 Prozent der westdeutschen und 42 Prozent der ostdeutschen Unternehmen von der seit 2010 geltenden Mindestlohnregel betroffen sind. „Das zugrunde liegende Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat sich zu einem Instrument entwickelt, das Lohnunterbietungen nicht nur von außen, sondern auch innerhalb Deutschlands verhindert“, so die Autoren. In der Abfallwirtschaft hat man diese zu niedrig angesetzt, so wirken sie kaum. Sehr wichtig sind die Kontrollen, mit denen der Zoll die Einhaltung der Mindestlöhne innerhalb des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes prüft, so die Autoren (http://library.fes.de/pdf-files/wiso/09465-20130117.pdf ).