Flaschen: Transparenz bei Ein- und Mehrweg
Die Verordnung der deutschen Bundesregierung vom Februar verpflichtet den Handel, ausdrücklich darauf hinzuweisen, ob es sich bei den angebotenen Getränkeverpackungen um Ein- oder Mehrwegverpackungen handelt. KonsumentInnen sollen sich bewusst für eine Getränkeverpackung entscheiden können. Die neue Regelung verbessert die Transparenz beim Kauf von Getränken. Sie dient der Förderung ökologisch vorteilhafter Mehrwegverpackungen. Erfasst werden Einwegverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen, sowie freiwillig mit einem Pfand versehene Mehrwegflaschen, welche dieselben Getränkearten beinhalten wie die pfandpflichtigen Einwegverpackungen. Die Hinweise „EINWEG“ und „MEHRWEG“ müssen in unmittelbarer Nähe zu den Produkten angebracht und deutlich sicht- und lesbar sein. Die AK fordert auch für Österreich so eine Pflicht.