Ziele für 2050: Europäisches Klimagesetz
Am 4. März 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zum Europäischen Klimagesetz vorgelegt. Damit soll das Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2050 auf Null zu reduzieren, rechtsverbindlich werden. Die Vision einer klimaneutralen Wirtschaft hat die Kommission erstmals im November 2018 klarer umrissen. Im März 2019 wurde das Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, vom Europäischen Parlament gebilligt. Der Rat hat im Dezember 2019 nachgezogen. Das Klimagesetz soll nun Rechtssicherheit geben, nicht zuletzt indem der Weg in die Klimaneutralität detaillierter beschrieben wird. Die Zielvorgabe für 2030 soll mitsamt der einschlägigen Instrumente angepasst, ein Zielpfad für den Zeitraum 2030 bis 2050 festgelegt werden. Ab 2023 möchte man in einem 5-Jahres-Rhythmus prüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen mit der Zielerreichung harmonieren. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten Strategien zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln.