EU-Taxonomie: Definition nachhaltiger Investitionen
Am 5. Dezember 2019 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über das EU-weite Klassifikationssystem für nachhaltige Investitionen. Dieses soll dazu beitragen, Finanzkapital in den Übergang in eine klimaneutrale bzw. grüne Wirtschaft umzulenken. Die politische Einigung ist ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung des von der Kommission im März 2018 vorgelegten Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Durch eine gemeinsame Definition nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit sollen zukünftig die Fragmentierung des Markts beseitigt und Probleme des „Greenwashing“ eingedämmt werden. Beschlossen wurde vorerst ein allgemeiner Rahmen, der insbesondere sechs Umweltziele und vier Kriterien für nachhaltige Tätigkeiten festlegt. Die weitere Präzisierung erfolgt auf Grundlage des Endberichts der Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen, die endgültige Auflistung wird in delegierten Rechtsakten festgelegt.