Leben

Energieeffizienz: bald in allen Köpfen

Es steht den Energielieferanten nicht ganz frei, wo sie ihre Energieeinsparmaßnahmen setzen: Der Gesetzgeber schreibt ihnen vor, dass sie mindestens 40  Prozent der Maßnahmen so zu setzen haben, dass diese zu Energieeinsparungen bei privaten Haushalten führen. Konkret haben sich diese auf den Energieeinsatz im Wohnraum zu beziehen. Gemeint sind damit vor allem Energieeinsparungen beim Heizen und Kühlen, beim Kochen, bei der Beleuchtung oder bei der Elektrizität zum Betrieb von elektrischen Geräten im Haushalt. Einzig Lieferanten von Mineralölprodukten – z.B. Tankstellenbetreiber – können auch ihre Energieeinsparverpflichtungen im Bereich der Mobilität oder des öffentlichen Verkehrs erfüllen. Werden die Maßnahmen so gesetzt, dass davon einkommensschwache Haushalte (also Haushalte, die von der Bezahlung der GIS 
Gebühren befreit sind) profitieren, so gibt es ein Plus: Der 
Lieferant erhält für eine eingesparte Kilowattstunde (kWh) nicht 1 kWh gutgeschrieben, sondern 1,5 kWh.  Den Energieverbrauch und damit auch die Energiekosten langfristig zu senken, ist eines der wirkungsvollsten Instrumente gegen Energiearmut. 

Energieeffizienz: Initiativen für Haushalte 

Zum  Begriff „Energiesparen“ fällt es meist nicht schwer, Beispiele anzuführen – z.B. das Abdrehen von Licht. Der Begriff „Energieeffizienz“ ist hingegen noch immer für viele Menschen ein sperriges und abstraktes Wort. Dabei geht es eigentlich nur darum, den gewünschten Nutzen, wie z.B. das Kühlen von Lebensmitteln, mit dem geringstmöglichen Einsatz von Energie zu erreichen. Eine klassische  Energieeffizienzmaßnahme ist z.B. der Austausch eines alten, ineffizienten Kühlschrankes (z.B. Effizienzklasse A+ oder B) durch einen neuen, effizienten Kühlschrank (Effizienzklasse A+++). Der effizientere Kühlschrank verbraucht im Vergleich zum Altgerät bis zu 70 Prozent weniger Strom, erspart bis zu 70 Euro Stromkosten pro Jahr (bei einem Strompreis von 19 Cent/kWh), bietet aber trotzdem eine optimale Kühlleistung. Energieeffizienz spart also Energie, ohne den Komfort zu verringern.

Die ersten Angebote von Energiehändlern an HaushaltskundInnen betreffen diese „klassischen“ Energieeffizienzbereiche. Vor allem die großen Energieunternehmen wie Wien Energie, EVN und Verbund preschen vor und bieten den HaushaltskundInnen verschiedene Aktionen an. Wien Energie bietet seinen KundInnen eine finanzielle Unterstützung beim Austausch alter durch neue Haushaltsgeräte – Zuschüsse in Form von Gutscheinen gibt es  für den Kauf energieeffizienter Haushalts- bzw. Erdgas-Brennwertgeräte in Höhe von 50 bzw. 400 Euro pro Gerät. Im Gegenzug sind die erzielten Energieeinsparungen an die Wien Energie abzutreten. Ähnlich funktioniert das Bonuspunkte-System des niederösterreichischen Landesenergieversorgers EVN: Durch Einlösen von Bonus-Punkten erhalten EVN-Kunden energieeffiziente Geräte und Dienstleistungen günstiger. Der Verbund bietet seine Aktionen – wie Zuschüsse für Kühl- und Gefrier- oder für Gasbrennwertgeräte (in Höhe von 50 Euro bzw. 400 Euro) allen EnergieverbraucherInnen an, die  Aktionen sind aber zeitlich begrenzt. Exklusive Aktionen für Verbund-KundInnen gibt es für Effizienzmaßnahmen im  Raumwärmebereich  und für PV-Kombinationssysteme.

Energiesparen: Angebote für Haushalte

Die Energielieferanten werden in den kommenden Monaten wohl vermehrt mit verschiedenen Energiespar-Angeboten an die Haushalte herantreten.  Bei der Auswahl eines neuen Energielieferanten könnte zukünftig daher nicht nur die Höhe des Energiepreises eine Rolle spielen, sondern auch welche Energieeffizienzmaßnahmen  der Lieferant anbietet.  Daher sollte bei einem geplanten Austausch alter Haushalts- oder Heizungsgeräte durch energieeffiziente Geräte oder bei Sanierungen auch daran gedacht werden, dass es finanzielle Unterstützung durch Energielieferanten geben könnte. Aber nicht alle Energieeffizienzmaßnamen sind anrechenbar: Beruhen die Maßnahmen auf Förderungen oder auf gesetzlichen Vorschriften, so sind diese gar nicht oder nur teilweise anrechenbar. So dürfen Maßnahmen, die aus der Wohnbauförderung, der Umweltförderung oder aus dem Programm für die thermische Sanierung („Sanierungsscheck“) gefördert werden, keinesfalls übertragen oder angerechnet werden. Der Austausch alter Ölheizungen durch neue Öl-Brennwertgeräte ist ab dem Jahr 2018 nicht mehr als Effizienzmaßnahme anrechenbar.

Damit sich Anbieter und Nachfrager von Energieeffizienzmaßnahmen bzw. Energieeinsparungen rasch finden, bilden sich bereits die ersten virtuellen Handelsplattformen. Aber die Energielieferanten sind bei ihren Initiativen noch vorsichtig und zurückhaltend: Denn der zuständige Wirtschaftsminister hat eine zentrale Verordnung, in der festgelegt wird, wie die genaue Bewertung und Zurechnung von Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen ist, immer noch nicht erlassen.