Interview: "Wir brauchen ein Klimaschutzgesetz, das diesen Namen verdient“
Sie haben für Ihren Klienten Mex M. die erste österreichische Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht. Worum geht es in dem Fall und wie steht es darum?
Mein Klient leidet an Multipler Sklerose. Die Krankheit hat zur Folge, dass er an warmen Sommertagen auf den Rollstuhl angewiesen ist. An heißen Tagen, also ab 30 Grad Celsius, kann er seinen Rollstuhl nicht einmal mehr alleine schieben. Die Klimamaßnahmen in Österreich reichen nicht aus, um ihn zu schützen und ihm sein Recht auf eine lebenswerte Zukunft zu sichern. Österreich ist aber der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten und somit zu umfassenden Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Das Gericht in Straßburg hat die Klage meines Mandanten zugelassen, was nur in wenigen Fällen geschieht. Er wäre weltweit die erste Einzelperson, die einen Staat verklagen konnte. Möglicherweise ergeht in den nächsten Monaten ein Urteil, und sollte er die Klage gewinnen, dann wäre dies ein großer Erfolg für alle Menschen in Österreich und Europa. Schließlich liegt der Grundgedanke des Verfahrens darin aufzuzeigen, dass die besonders vulnerablen Gruppen zwar als Erste betroffen sind, bei einer sich verschärfenden Klimaerhitzung es aber alle treffen wird.
Welche Folgen könnte das EGMR-Urteil für Österreich haben?
Es würde zeigen, dass wir endlich ein Klimaschutzgesetz brauchen, das seinen Namen verdient hat. Ein Gesetz, das auf einem Treibhausgasbudget basiert und das Pfade festlegt, wie die für 2040 anvisierte Klimaneutralität auch tatsächlich erreicht werden kann. Dazu müssen die Zwischenziele regelmäßig überprüft werden. Kurz gesagt, ein Gesetz, das überprüfbar ist. Dazu muss das Recht auf Schutz, das den Bürger:innen zugesprochen wurde, auch einklagbar sein. Bei dem Zusammenspiel von EU-Klimaschutzgesetzen und Grundrechten darf sich ein Mitgliedstaat nicht hinter der EU verstecken. Genau das macht Österreich aber. Weil das Verfahren vor dem EGMR prioritären Status erhalten hat, wird sein Urteil für alle Mitglieder des Europarats bedeutsam sein.
Zuletzt wurden Klimaklagen, beispielsweise in den Niederlanden und Deutschland, gewonnen. Halten Sie die Klimaklage für ein wirksames Instrument der Umweltbewegung?
Es ist ein sehr wirksames Instrument. Lassen Sie es mich so sagen: Rechte sind die Spielregeln unserer Gesellschaft. Wenn sich die Spielregeln ändern, muss sich die Gesellschaft ändern und somit haben sie eine sehr große Hebelwirkung. Viele Thematiken, insbesondere im Grundrechtsbereich, sind erst auf dem Gerichtsweg erkämpft worden. Wenn wir einen lebenswerten Planeten erhalten wollen, dann müssen wir die Spielregeln ändern und das wissen eigentlich auch alle. Eine Möglichkeit, dies sicherzustellen, ist eben über die Gerichte, die einschreiten können, wenn Rechte verletzt werden. Wir sehen im Klimabereich, dass die Auswirkungen des Nichtstuns so massiv sind, dass dies bereits unsere absolut geschützten Rechtsgüter betrifft, wie etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Sie sagten gerade: „Das wissen auch alle.“ Das allgemeine Bewusstsein für Klima- und Umweltprobleme ist offenkundig vorhanden, nur die Gesetze beziehungsweise deren Durchsetzung hinken hinterher …
Ja, wir leben leider in einer Zeit des Scheinklimaschutzes. Der erste Schritt der Veränderung mag darin liegen, dass man zumindest in Politik und Wirtschaft so tun muss, als ob Klimaschutz wichtig wäre, man aber dennoch weiterhin meint, die Realität leugnen zu können. Die Frage ist dann, wie lang die Gesellschaft dies toleriert, die ja mehrheitlich den Klimaschutz will. Anders gesagt: Wie lange lässt sich die Gesellschaft noch ablenken?
Wir erleben aber auch einen Backlash, wenn etwa Umweltaktivist:innen mit Einschüchterungsklagen mundtot gemacht werden oder sogar als Mitglieder angeblicher terroristischer Organisationen kriminalisiert werden.
Der „positive Aspekt“ mag hier sein, dass die Klimaschutzbewegung so stark geworden ist, dass man zu allen Mitteln greift, um sie zu schwächen. Es scheint also bei gewissen Gruppen eine große Angst vor dem Machtverlust zu geben. Hier stellt sich erneut die Gretchenfrage, wie stark der Rechtsstaat ist. Denn der müsste den Klimaaktivist:innen Sicherheit durch ein faires Verfahren bieten. Wenn bestimmte Handlungen eine Verwaltungsübertretung darstellen, dann sollen sie auch als solche gewertet werden. Wenn es jedoch zu einer überschießenden Kriminalisierung kommt und Straftatbestände herangezogen werden, dann ist das ein gezielter Angriff auf die Zivilgesellschaft. Der setzt sich fort, wenn versucht wird, NGOs das Geld abzudrehen, indem man ihnen die Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigungen entzieht. Im Diskurs darüber muss deutlich werden, dass dies ein Angriff auf Rechtsstaat und Demokratie ist. Die Knochenarbeit, die Aktivist:innen leisten, wird sogar als „Gutmenschenarbeit“ belächelt. Leider fehlt von denjenigen, die vom Rechtsstaat überzeugt sind, hier das entsprechende Eingreifen. Die schlafen bedauerlicherweise, und das ist brandgefährlich. FJ
