Politik

Naturschutz dem Markt unterwerfen?

Eine intakte Natur ist die Grundlage unseres Lebens. Sie liefert saubere Luft, Wasser und Nahrungsmittel, dient als Erholungsraum und stärkt die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten und Klimafolgen. Mehr als die Hälfte der weltweiten Wirtschaftsleistung hängt von funktionierenden Ökosystemen ab. Doch die Natur wurde in eine tiefe Krise gestoßen. Fast ein Drittel der auf der „Roten Liste“ der „Weltnaturschutzorganisation“ IUCN erfassten Arten muss mittlerweile als „bedroht“ eingestuft werden, und die Bestände wildlebender Tiere sind im globalen Durchschnitt seit 1970 um etwa rund 73 Prozent zurückgegangen. Die Wissenschaft spricht längst vom sechsten Massenaussterben der Erdgeschichte. Davon bleibt die Menschheit nicht unberührt. Wenn mehr als 40 Prozent der wichtigen Bestäuberarten – darunter Bienen und Schmetterlinge – vom Aussterben bedroht sind, werden dadurch auch die Ernährungs- und Landwirtschaftssysteme gefährdet. Inzwischen warnen sogar die Europäische Zentralbank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) eindringlich vor den wirtschaftlichen Risiken durch den Verlust der Biodiversität. 

Privates Kapital soll die Wiederherstellung der Natur finanzieren

Die im April 2024 beschlossene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist daher ein wichtiger Meilenstein, um den Verlust der Artenvielfalt in Europa zu stoppen. Die vorgesehenen Maßnahmen wie Wiederaufforstung, die Renaturierung von Wiesen und Mooren sowie die Sanierung von Feuchtgebieten sind aber mit hohen Kosten verbunden. Schätzungen zufolge werden bis 2050 jährlich rund 65 Milliarden Euro benötigt. Das sind Summen, die nicht allein aus öffentlichen Haushalten finanziert werden können, zumal viele Länder mit Budgetengpässen kämpfen. Daher will die EU nun auf „Nature Credits“, also „Naturgutschriften“ oder „Naturkredite“, setzen, um private Gelder für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur zu mobilisieren.

Die Grundidee dabei: Naturgutschriften schaffen finanzielle Anreize für Unternehmen und Einzelpersonen, damit diese in den Erhalt und die Wiederherstellung von Ökosystemen investieren. Damit dies gelingt, sollen diese Naturgutschriften handelbar sein. So könnten private Finanzmittel für Projekte zur Erhaltung der Biodiversität und zum Schutz gefährdeter Arten mobilisiert werden. Damit es nicht zu Greenwashing kommt, sollen dafür einheitliche Standards und Kriterien entwickelt werden, die nachweislich positive Auswirkungen auf die Natur haben. Nur entsprechend zertifizierte Gutschriften sind handelbar. Zugleich sollen dadurch neue Einkommensmöglichkeiten für Landwirt:innen und Waldbesitzer:innen entstehen. Als Vorbild wird dabei der Handel mit CO2-Zertifikaten genannt. Ein Blick auf den Zertifikatehandel in der EU zeigt, dass die CO2-Emissionen seit der Einführung im Jahr 2005 um rund die Hälfte zurückgegangen sind. Allerdings zeigen Studien auch, dass nur ein kleiner Teil der verkauften Kohlendioxid-Zertifikate tatsächlich wirksam ist. Gleichzeitig sind viele Greenwashing-Modelle im Kohlenstoffhandel dokumentiert.

Naturgutschriften – ein Markt für die Natur? 

Da auch die Wirtschaft in hohem Maße von intakten Ökosystemen profitiert, ist der Wunsch, privates Kapital stärker in die Wiederherstellung der Natur einzubeziehen, nachvollziehbar. Die Frage ist jedoch, ob Naturgutschriften das richtige Instrument dafür sind. Ihre Einführung folgt der liberalen Logik, Probleme durch die Schaffung von Märkten zu lösen. Dies ist aber ein Trugschluss. Denn die zentralen Ursachen der ökologischen und sozialen Krise basieren eben genau auf der Profitorientierung unseres Wirtschaftssystems und dem damit verbundenen permanenten Wachstumszwang. Wirtschaftswachstum und der Erhalt von Ressourcen schließen einander grundsätzlich aus. Neue Finanzprodukte können diesen Widerspruch bestenfalls vernebeln, aber nicht auflösen. 

Die EU-Kommission will Greenwashing beim künftigen Handel mit Naturgutschriften zwar verhindern, aber wie soll das in der Praxis gelingen? Biodiversität zu messen und zu bewerten ist deutlich komplexer als die Quantifizierung von Treibhausgasemissionen. Jedes Ökosystem ist einzigartig und wird von zahlreichen Arten sowie komplexen Wechselbeziehungen geprägt. Einfache Zählungen von Arten greifen daher zu kurz. Oft fehlen zudem ausreichende Daten und Monitoring-Systeme. 

Das Brüsseler Beratungsinstitut Bruegel weist zudem darauf hin, dass Biodiversitätsgutschriften derzeit das Risiko bergen, dass minderwertige Wiederherstellungs- oder Monokulturprojekte als Ausgleich für die Zerstörung von Primärwäldern eingesetzt werden. Durch die Aufforstung großer Monokulturflächen können zwar entsprechende Zertifikate erworben werden, doch sind die so entstandenen Flächen ökologisch gesehen kaum mit dem Wert der zerstörten Urwälder zu vergleichen. Um dies zu verhindern, wird vorgeschlagen, dass Gutschriften nur nach dem Prinzip „lokal zu lokal“ (also in der Region) und auf vergleichbarer Basis gehandelt werden dürfen. 

Kommt das Geld auch der Natur zugute?

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Systeme für Zertifizierung, Überwachung und Handel verschlingen oft bis zu 40 Prozent des Verkaufspreises einer Naturgutschrift, sodass für das eigentliche Schutz- oder Wiederherstellungsprojekt nur rund 60 Prozent der Mittel bleiben. Die Einführung von Naturgutschriften darf kein Milliardengeschäft für Profiteur:innen des Zertifikatehandels werden. Ein Vergleich mit den Kohlenstoffmärkten zeigt, dass strenge Kontrollen und Überwachung notwendig sind. Nur eine strategische EU-Koordinierung könnte die Projekt­validierung und -überwachung effizienter gestalten und somit die Abwicklungskosten senken.

Sollten Naturgutschriften dennoch auf dem Finanzmarkt handelbar sein, müsste dazu im Vorfeld ein unabhängiges Expert:innen-Gremium, das wissenschaftlich, transparent und ohne Interessenkonflikte arbeitet, für deren Bewertung zuständig sein. Naturgutschriften dürfen ausschließlich für Maßnahmen vergeben werden, die nachweislich und dauerhaft die Natur verbessern. Es müssen strenge Kriterien festgelegt werden, um Greenwashing, Doppelzählungen und die Einflussnahme wirtschaftlicher Akteure zu verhindern. Der Wert eines Zertifikats muss am tatsächlichen ökologischen Nutzen gemessen und ausschließlich von neutralen Expert:innen bestätigt werden – nicht von Landbesitzer:innen oder Händler:innen. Nur so wird Naturschutz wirksam, nachvollziehbar und glaubwürdig für potenzielle Interessent:innen. 

Der Vorschlag der EU-Kommission, Naturgutschriften einzuführen, folgt einer Marktlogik, die nicht die beste Lösung für die gesellschaftlichen Herausforderungen ist. Weil die zentralen Ursachen der ökologischen und sozialen Krise in der Profitorientierung unseres Wirtschaftssystems liegen, birgt die Einführung von Naturgutschriften die Gefahr, Natur zu einer Ware zu machen, deren Wert primär am Markt bemessen wird. Wälder, Wiesen oder Feuchtgebiete würden zu handelbaren „Assets“ werden. Die künstliche Schaffung von Märkten wird das grundsätzliche Problem – profitorientiertes Wachstum auf Kosten der Natur – nicht lösen können. Die Entwicklung neuer Produkte für die Finanzmärkte ist komplex und oft widersprüchlich. Ihr Erfolg ist keineswegs garantiert. Ein Blick auf bisherige „grüne Investitionen“ zeigt, dass viele Produkte trotz entsprechender Anreize kaum angenommen werden. 

Statt dass die Natur als Handelsware betrachtet wird, sollten gesetzliche Vorgaben den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen verbindlich gewährleisten. Finanzielle Zahlungen sollten lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten für konkrete Maßnahmen decken, wie etwa die Wiedervernässung von Mooren. Dauerhafte Anreize für Grundbesitzer in Form von Naturgutschriften, die allein darauf beruhen, gesetzliche Produktionsauflagen zu erfüllen, sind abzulehnen. Vielmehr sind klare ordnungspolitische Regelungen mit verbindlichen Zielvorgaben und Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung von Ökosystemen der Schlüssel zum Erfolg. Allerdings steht dieser ordnungspolitische Weg gerade mit dem Rücken zur Wand. 

Verwässerung von Umweltschutzzielen 

Die EU selbst verfolgt die Ziele zum Schutz der Ökosysteme nicht mehr mit derselben Entschlossenheit wie in den vergangenen Jahren. Sie gibt zunehmend dem Druck von Industrie, Wirtschaft und Mitgliedstaaten nach, beschlossene Umwelt- und Klimagesetze im Rahmen des Green Deals abzuschwächen. Werden EU-Umweltgesetze zugunsten wirtschaftlicher Interessen abgeschwächt, dann geht dies zu Lasten der Menschen. So kündigte die Kommission etwa an, die Wasserrahmenrichtlinie zu überarbeiten, wodurch der Schutz von Wasserökosystemen abgeschwächt würde. Auch Umweltverträglichkeitsprüfungen für große Industrie- und Bauprojekte sollen gelockert werden. Mit diesen Maßnahmen geraten Schutz und Wiederherstellung der Natur weiter unter Druck – gerade in Zeiten, in denen intakte Ökosysteme dringender gebraucht werden denn je. Steigende Temperaturen erhöhen die Risiken für Hochwasser, Murenabgänge und andere Naturgefahren. Gesunde Wälder, intakte Feuchtgebiete und funktionierende Flusslandschaften können hier lebensrettende Puffer sein.

Daher sollten Biodiversität und Naturwiederherstellung in der EU-Finanzplanung höchste Priorität haben. Der aktuelle EU-Finanzvorschlag spricht jedoch eine andere Sprache. Bislang wurden zehn Prozent des EU-Budgets für den Erhalt und Schutz von Naturschutz und Biodiversität reserviert. Nun aber fehlt diese klare Festlegung. Vielmehr sollen künftig die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie viel Geld sie dafür aufwenden wollen. Dies mag zwar im Sinne der Eigenverantwortung der Staaten sein, doch die Erfahrung lehrt uns: Wenn es um Umweltschutz geht, braucht es klare und einheitliche EU-Vorgaben, damit dieser nicht unter die Räder kommt. Um weiteres Kapital zu lukrieren, könnte zudem ein europäisches Bonus-Malus-System eingeführt werden, das Verursacher von Schäden zur Verantwortung zieht und Investoren für nachweisbare und überprüfbare Verbesserungen belohnt. Außerdem müssten umweltschädigende Subventionen abgeschafft werden. Diese Gelder könnten in einen EU-weiten Transformationsfonds einfließen, der sowohl aus privaten als auch aus öffentlichen Mitteln gespeist wird, um Naturschutz zu finanzieren. Dies könnte ein Nachfolgeprojekt des EU-Resilienz-Recovery-Fonds (RRF-Fonds) sein, der die Auswirkungen der Corona-Krise abfedern sollte. Aus dem RRF-Fonds wurden beispielsweise in Österreich 50 Millionen Euro für die Biodiversität bereitgestellt.