Schwerpunkt

Mobiliätswende

Nachhaltiger Verkehr ist gut für jeden Standort

Für die Zukunft des Standorts Österreich ist die Gewährleistung des Mobilitätsbedarfs von Menschen und Gütern unerlässlich. Österreich und die EU haben sich mit dem Pariser Klimavertrag von 2015 und dem folgenden Regierungsbeschluss zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf unter 2 °C bekannt. Dieser politische Beschluss spiegelt sich bereits innerhalb der EU-Gesetzgebung wider und ist eine gesetzlich verankerte Verpflichtung für zukünftiges Handeln. Die Einhaltung der Zusagen ist eine große Herausforderung: Es gilt, Österreichs Mobilitätssystem Paris-kompatibel zu gestalten und Investitionssicherheit für Unternehmen sowie Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich zu garantieren. Der überwiegende Teil der CO2-Emissionen des Verkehrs in Österreich ist auf den Straßenverkehr zurückzuführen. Daher ist hier der Übergang zu einem post-fossilen Verkehrssystem gemäß dem Dreiklang „Vermeiden-Verlagern-Verbessern“ besonders wichtig. Gerade in der Antriebsverbesserung wird an alternativen Antrieben gearbeitet. Österreich ist führend bei den Neuzulassungen in der EU bei rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen.

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Bis 2050 auf fossile Krafstoffe verzichten

Gemäß Lastenteilungsvorschlag der EU Kommission bedeuten die bereits für Österreich vorliegenden europäischen Energie- und Klimaziele für den Sektor Verkehr voraussichtlich, schon bis 2030 die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bezogen auf 2005 um 
36% (das entspricht 6,4 Mio. t CO2) zu verringern. Zur Verdeutlichung: Bereits bis 2030 muss also der Verbrauch von fossilen Kraftstoffen in Österreich um ein Viertel reduziert werden, bei gleichzeitig prognostizierter steigender Verkehrsleistung. Zur Erfüllung des Pariser Klimavertrags muss unser Verkehrssektor bis 2050 CO2-neutral, auf den Einsatz fossiler Kraftstoffe beinahe gänzlich verzichten, und dabei sozial, effizient und sicher sein.

Um die EU-weiten Zielsetzungen in Österreich zu verankern, wurde Ende 2016 ein gemeinsam von bmvit, BMWFW und BMLFUW mit den Bundesländern sowie Städte- und Gemeindebund erarbeiteter "Nationaler Strategierahmen saubere Energie im Verkehr" durch den österreichischen Ministerrat auf den Weg gebracht. Darin sind einerseits zahlreiche Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen für den Einsatz alternativer Kraftstoffe, speziell der E-Mobilität, aufgelistet. Des Weiteren fußen darauf Beschlüsse wie jener der LandesverkehrsreferentInnenkonferenz im April 2017, die Rahmenbedingungen für Niedrigst- und Nullemissionsfahrzeugen derart zu verbessern, dass diese einen maßgeblichen Anteil der Neuzulassungen bis 2030 erreichen können.

Wertschöpfung und Beschäftigung

In Österreich arbeiten aktuell rund 32.000 Personen direkt in der Herstellung von Kraftwagen und -teilen. Insgesamt sorgt die Fahrzeug(zuliefer)industrie für direkte Beschäftigung von rund 73.600 Personen und weiteren rund 120.000 Personen indirekt, in verbundenen Unternehmen. In der Fertigung von Diesel- und Otto-Motoren sind rund 13.200  Personen tätig. Wahrscheinlich ist, dass die von den Sozialpartnern in einem aktuellen Papier  als nötig benannte „Konversion der traditionellen Autozulieferindustrie“ nicht bei allen Betrieben reibungslos verlaufen wird. Einige Arbeitsplätze besonders in der Herstellung von Motoren könnten wegfallen. Wie sich die Umstellung auf nachhaltigere Mobilität jedoch konkret auswirkt, liegt noch in unserer Hand. Wissenschaftliche Studien legen nahe, dass wegfallende Arbeitsplätze kompensiert und dabei sogar neue Arbeitsplätze hinzugewonnen werden können. So geht die Studie „E-MAPP: E-Mobility and the Austrian Production Potential“ davon aus, dass in der österreichischen Automobilbranche durch E-Mobilität 33.900 neue Arbeitsplätze und eine zusätzliche Wertschöpfung von rund 3,1 Mrd. Euro generiert werden können.  Ähnlich schätzen dies die Europäische Vereinigung der Autoteilezulieferindustrie und der Europäische Branchenverband der Energieversorger ein. Sie verorten in der Wende zur E-Mobilität unter anderem mehr regionale Wertschöpfung. Dies folgt aus der regionalen Bereitstellung von Energie für Mobilität und einem Zuwachs an arbeitsintensiven Tätigkeiten. Die höhere inländische Wertschöpfung ergibt sich aus der höheren inländischen Produktion und einer verringerten Abhängigkeit von Erdöl exportierenden Ländern. Zudem werden der Bau neuer Infrastrukturen und die Erschließung neuer Dienstleistungsbereiche notwendig. Dabei könnten laut EU-Prognose bis 2030 zwischen 660.000 und 1.1 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze in der EU entstehen. (Mehr dazu im Kasten rechts)

In Anbetracht der herausfordernden Zielsetzungen für unser Mobilitätssystem und internationaler Entwicklungen, wie der E-Autoquote Chinas ab 2019, Verbote von Verbrennern in EU-Mitgliedstaaten bzw. einzelnen Städten, erfordert der Übergang zu einem post-fossilen Verkehrssystem ein gemeinsames Vorgehen, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und dabei ein nachhaltiges, leistbares und sicheres Verkehrssystem zu gewährleisten. Dementsprechend hat das bmvit am 26. September 2017 einen integrativen Prozess zur Entwicklung eines „Aktionsplans Sauberer Verkehr – Mobilitätswende 2030“ gestartet. 

Der Aktionsplan soll bis Ende 2018 eine Entscheidungsgrundlage für politische VerantwortungsträgerInnen bieten. Dabei wird durch einen Sachstandsbericht Mobilität eine gemeinsame faktenbasierte Datengrundlage hinsichtlich des Status-quo (Infrastruktur, Regulatorisches Umfeld etc.) und damit der Ausgangspunkt für die Evaluierung möglicher Handlungsalternativen zur Erreichung der Energie- und Klimaziele geschaffen. Innerhalb des Berichts werden mögliche Lücken zur Zielerreichung identifiziert und quantifiziert. Dementsprechend werden die Ergebnisse ermöglichen, individuelle Zielpfade darzustellen und im Hinblick auf Kosten, Mittelaufbringung, Akzeptanz, Zeithorizont, Emissionseinsparpotential, Zuständigkeit, makroökonomische (soziale) Auswirkungen, Wettbewerbsfähigkeit, Synergien und Wechselwirkungen zu bewerten. Die konkreten Vorschläge zur Zielerreichung sollen dabei im Sinne breiter Akzeptanz und Transparenz durch die Einbindung wichtiger Interessensgruppen entwickelt werden und gehen über den in diesem Artikel im Fokus stehenden Fahrzeugbereich wesentlich hinaus. Dabei werden ExpertInnen aus NGOs, Sozialpartnern, Städten und Gemeinden sowie VertreterInnen der Länder und weiterer betroffener Ministerien zur Teilnahme eingeladen.

Klar ist, dass ein Antriebsersatz im Straßenverkehr noch lange keine „Mobilitätswende“ darstellt. Ein verbessertes ÖV-System, mehr Fuß- und Radverkehr, bessere Angebote im ländlichen Raum, die Nutzung neuer Möglichkeiten durch Mobility-as-a-Service Modelle oder ein Umdenken in der Raumplanung sind Beispiele, die jeweils viele ambitionierte Maßnahmen erfordern und Chancen für gesunde Mobilität und Arbeitsplätze bieten. Die Transformation kann nur im Miteinander und im gemeinsamen Ausloten des Möglichen gelingen.