Vor 15 Jahren: Verkehr ohne Motor

„In der Nebenrolle ‚Freizeitverkehr‘ in der Vergangenheit geduldet, werden die Potenziale des nichtmotorisierten Individualverkehrs zunehmend erkannt. Große Erwartungen – zur Bewältigung der ständig steigenden Verkehrsmengen – bestehen in der Kombination von Fuß- und Radverkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln. […] In der Planung wurden Mindeststandards für den Fuß- und Radverkehr eingeführt: 2 Meter Mindestgehsteigbreite, fußgängergerechte Ampelschaltungen, direkte Querungsmöglichkeiten, Gehsteigabsenkungen für mobilitätseingeschränkte Personen, Niederflurbusse und Straßenbahnen, Radwege auf Hauptstraßen, Radfahren gegen die Einbahn usw. […] Zwar sind diese Maßnahmen, wenn sie auf Kosten des motorisierten Verkehrs umgesetzt werden, weiterhin konfliktbehaftet, sie sind jedoch Ausdruck geänderter Werthaltungen im Bereich der Verkehrsplanung.“