Plastik: : Biologisch abbaubare Kunststoffe

Während in Österreich sogar noch eine Ausnahme vom Einweg-Plastiktaschenverbot beschlossen worden ist, lehnen in Deutschland die gewerblichen wie die kommunalen Entsorgerverbände die Kompostierung von biologisch abbaubaren Kunststoffen einhellig ab und finden damit auch Unterstützung im dortigen Umweltministerium. Die gemeinsame Position bezieht sich auf Produkte wie Tragetaschen, Cateringmaterialien und Lebensmittelverpackungen, auch wenn diese Produkte nach den einschlägigen Normen EN 14995 oder EN 13432 „kompostierbar“ sind. Anlass für die gemeinsame Position ist ein von der Europäischen Kommission geplanter Durchführungsrechtsakt. Danach sollen/müssten biologisch abbaubare Kunststofftragetaschen mit einem Label für die Kompostierung gekennzeichnet werden. Die Verbände lehnen eine Bezeichnung oder Kennzeichnung als „kompostierbar“ als irreführend ab, weil biologisch abbaubare Kunststoffe in der Bioabfallverwertung keinen Nutzen bringen, sondern sogar Risiken bergen.