Lärm II: EU-Lärmgrenzwerte?

Die END regelt keine Grenzwerte. Bislang gab es nur ein Positionspapier der Kommission, welche Lärmpegel mit welchen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden sind. Mit der Verabschiedung der WHO-Leitlinien für Umgebungslärm für die europäische Region im Herbst 2018 liegen inzwischen gut abgesicherte Empfehlungen vor. In den Anhang III der END sollen jene aufgenommen werden, für die „starke“ Empfehlungen vorliegen. Das sind im Einzelnen die Beziehungen für starke Belästigungen und starke Schlafstörungen infolge der Verkehrslärmquellen Straße, Schiene und Luft. Zusätzlich ist ein Vorschlag für das Risiko einer ischämischen Herzkrankheit infolge Straßenverkehrslärms enthalten. Anders als die WHO-Leitlinien werden wieder keine Schwellenwerte vorgeschlagen, die nicht überschritten werden sollten. Das obliegt weiter den Mitgliedstaaten.