EuGH-Urteil zu Luftreinhaltung: Kontrollrecht bei Messstationen

In seinem Urteil (C-723/17) vom 26. Juni 2019 rief er aber auch die Verpflichtung in Erinnerung, Messstellen so einzurichten, dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern. Bestehen Zweifel dazu, können betroffene BürgerInnen rechtliche Schritte einleiten. Dieses Urteil ist auch für Österreich bindend, wo bis dato das Immissionschutzgesetz-Luft (IG-L) dies nicht vorsah. In vielen Mitgliedstaaten hat dies auch Signalwirkung, da NO2-Grenzwertüberschreitungen an stark befahrenen Straßen durch den Messstandort infrage gestellt werden.