Luftreinhalteprogramm: Gesunde Luft auf der Wartebank

Österreich hätte bis 1. April 2019 ein Luftreinhalteprogramm mit konkreten Maßnahmen beschließen müssen. Das sieht das Emissionsschutzgesetz-Luft (EG-L) und die „NEC-Richtlinie“ vor. BM Köstinger wollte jedoch bis zu Ihrem Rücktritt nur vage „Optionen“ vorschlagen und diese sogar der EU-Kommission notifizieren. Es geht um die Reduktionen bei Ammoniak (NH3) aus der Landwirtschaft. Vorgaben bei anderen Luftschadstoffen werden bereits eingehalten. Die geltende NH3-Emissionshöchstmenge für das Jahr 2010 und die künftigen Vorgaben für 2020 und 2030 sind nur mit effektiven Maßnahmen möglich. Dazu zählen v.a. verstärkte Weidehaltung von Nutzieren sowie emissionsarme Ausbringung und Lagerung von Gülle. Die Agrarlobby sperrt sich jedoch dagegen und treibt Österreich in ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Mit dem Luftreinhalteprogramm könnten die durch Luftverschmutzung bedingten Gesundheitskosten bis 2030 um die Hälfte und die so verringerte Lebenserwartung von 7,2 auf 3,6 Monate in Österreich zurückgehen.