Atmosphäre: Das WUM-ometer

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Passagiere dürfen Flüge verfallen lassen

Die Fluglinie Brussels Airlines darf einen Rückflug nicht stornieren, wenn ein Kunde oder eine Kundin den Hinflug nicht in Anspruch genommen hat. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte gegen die „No-Show-Klauseln“ der Airline geklagt und bekam vom Handelsgericht Wien recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. DA

AKWs: Teure Verluste

In Frankreich gibt es 58 alternde Atomreaktoren, die laut „Le Parisien“ möglicherweise zur Gänze (dzt. 84% Staat) verstaatlicht werden sollen, bevor sie nach und nach abgeschaltet werden. Damit wären die EDF-Aktionäre, der Vorstand und das Management von ihren Milliarden-Risiken sozusagen befreit. Keine besonders kluge Entscheidung Verluste zu verstaatlichen! Die letzten Jahrzehnte durften die Atomstromerzeuger Profite einfahren, sobald ein Verlustgeschäft droht, übernimmt die öffentliche Hand die Folgekosten und die Atomlobby ist aus dem Schneider.  EML

Betonberg im Kanal

Kurioser Fund in der Londoner Kanalisation. Ein 105 Tonnen schwerer Betonklotz verstopft auf 100 Metern einen unterirdischen Kanal aus der viktorianischen Zeit. Hat wohl ein Bauunternehmen seine überschüssigen Reste entsorgt und nicht daran gedacht, dass das jemals irgendeiner sieht – so quasi „aus den Augen aus dem Sinn“. EML

Wahnsinns-Tempo

Griechenland – zwei Erwachsene und drei Kinder auf einem Moped – das ist keine Seltenheit und dort Alltagsrealität. Natürlich ohne Helm. Wenigstens fahren die Mopeds im Süden langsam – im Gegensatz zum E-Scooter-Rowdy-Pärchen, das in Wien 73 km/h vorgelegt hat, was an galoppierenden Wahnsinn erinnert. Ob da die berittene Polizei überhaupt hinterher kommen wird? EML

Klage abgewiesen

Ein in einigen Orten der Steiermark angebrachtes Straßenplakat der Initiative IST (SteirerInnen gegen Tierfabriken) traf den Nagel auf den Kopf und ließ die Wogen hochgehen. Vor Gericht spritzten die betroffenen Bauern nicht nur Gift sondern auch Galle: Gott schütze uns vor giftspritzenden Bauern – las man nämlich darauf. Es folgten eine Klagsandrohung von der LWK-Steiermark und eine Klage des Bauernbundes. Das Bezirksgericht Graz-West hat nun den Antrag des Bauernbundes zur einstweiligen Verfügung auf Unterlassung abgewiesen. Die IST sieht sich bestätigt und möchte weiterhin darauf aufmerksam machen, dass sich die Landwirtschaft in einer Sackgasse befindet. EML