KEINE LÖSUNG: AK zum Standortentwicklungsgesetz

Dabei ist dem Grundanliegen durchaus zuzustimmen, dass sich Bundesregierung (und Gesetzgeber) unmissverständlicher zu „ihren Infrastrukturprojekten“ – Schiene, Straße, Luftfahrt, Energienetze – bekennen und nötigenfalls den ausführenden (staatsnahen) Betreibern wie Behörden und Gerichten gehörig beistehen sollen, wenn in der Projektwerdung Schwierigkeiten auftauchen. Allerdings geht das nicht so wie vorgeschlagen. Der vorgeschlagene Genehmigungsautomatismus führt nicht zur nötigen Abstimmung der betroffenen Interessen sondern verlagert Konflikte nur auf andere Felder. Ausführlich werden die Handlungsalternativen aufgezählt: Eine verbindliche Planungskoordination im Bundesstaat etablieren veraltete Infrastrukturgesetze modernisieren Großverfahren straffen, aber nicht zum Diktat verkommen lassen Professionelles Verfahrensmanagement fördern.