Klage abgewiesen: Keine Chance gegen britisches AKW Hinkley Point C?

Das Europäische Gericht (EuG) wies am 12. Juli die Klage Österreichs gegen die staatliche Förderung des AKW Hinkley Point C ab (Rechtssache T‑356/15). 2014 hatte die Europäische Kommission entschieden, dass es mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, wenn Großbritannien der Betreibergesellschaft NNB, einer Tochter der französischen EDF, für 35 Jahre einen staatlich garantierten Mindestpreis für den im Kraftwerk erzeugten Strom zahle. Gegen diese Entscheidung reichte Österreich, unterstützt von Luxemburg, eine Klage ein, die zehn Punkte bemängelte. Unter anderem wurde geltend gemacht, dass die Europäische Kommission fälschlich vom Vorliegen eines Marktversagens auf dem Markt für Atomstrom ausgehe, dass es sich beim AKW Hinkley Point C nicht um eine neue Technologie handle, dass damit kein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt werde, und dass es sich nicht um eine Investitionsbeihilfe, sondern um eine unzulässige Betriebsbeihilfe handle. Das EuG wies alle Vorbringen ab. Am 5. September beschloss der Ministerrat, gegen dieses Urteil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung einzulegen.