Paralleljustiz: EuGH: Konzernklagerechte mit EU-Recht unvereinbar

Diese Entscheidung markiert den Beginn des Endes der Sonderklagerechte für Konzerne in Europa. Mit dieser Paralleljustiz können Konzerne nicht nur Staaten vor eigenen Schiedsgerichten klagen, wenn diese Gesetze beschließen, die ihre Profitmöglichkeiten einschränken. Sie können damit auch enormen Druck auf die Entscheidungsfindung im öffentlichen Interesse ausüben. Die Entscheidung betrifft einen Streit zwischen dem niederländischen Unternehmen Achmea und der Slowakei über die Vereinbarkeit einer ISDS-Entscheidung mit den EU-Verträgen. Der Fall entstand im Anschluss an einen Streit über die slowakische Gesundheitsreform zwischen dem niederländischen Investor Achmea, der im Krankenversicherungsmarkt tätig war, und der slowakischen Regierung.