Vor 15 Jahren: Beteiligung

 „Unter dem Eindruck der Hainburg-Ereignisse wurden erst 1993 mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und dem Bürgerbeteiligungsgesetz die partizipativen Elemente im Verwaltungsverfahren gestärkt. Damals wurde Öffentlichkeitsbeteiligung noch als Widerspruch zur repräsentativen Demokratie des Parlaments diskutiert. Letztlich hat aber die Auseinandersetzung dazu geführt, dass man die „direkte Demokratie“ der Öffentlichkeitsbeteiligung für große umweltrelevante Projekte als problemadäquat angesehen und Bürgerinitiativen Parteistellung mit allen Rechten im Verfahren eingeräumt hat. […] Der Bericht an den Nationalrat […] über die Vollziehung des Gesetzes zur UVP zeigt die Entwicklungen dieser Verfahren auf. […] Die Beteiligung der Öffentlichkeit trug zu einer vertieften, inhaltlichen Diskussion bei, was sich positiv auf Qualität und Akzeptanz auswirkt.“