Liberalisierung: Mobilitätspaket der EU – Teil 2

Neben den Sozialvorschriften sollen nach dem Willen der EU-Kommission auch die Bestimmungen über den Berufs- und Marktzugang im Straßengüterverkehr überarbeitet werden. Als Schritt vorwärts zu fairen Wettbewerbsbedingungen kann die Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf Fahrzeuge unter 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht gesehen werden, als ein Schritt zurück, dass diese Fahrzeuge gleich wieder von der Voraussetzung der Zuverlässigkeit ausgenommen werden. Mit der neuen Festlegung, dass für Verkehrsunternehmen der Standort dort ist, wo sie ihre Tätigkeiten tatsächlich ausführen, wird eine wichtige Maßnahme gegen Briefkastenfirmen getroffen. Massive Rückschritte gibt es jedoch vor allem bei der Kabotage (Inlandsverkehr durch ausländische Lkw-Unternehmen): Die die bisherige Beschränkung für die Kabotage auf maximal drei Fahrten wird innerhalb eines Zeitraums von 5 Tagen völlig liberalisiert und sie kann auch grenzüberschreitend in Nachbarländer erfolgen.