Wasser I: Nitratbelastung im Grundwasser

Dies betrifft insbesondere Regionen in Niederösterreich und im Burgenland mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Laut EU-Nitratrichtlinie ist alle vier Jahre eine Überprüfung des Aktionsprogramm Nitrat 2012 (AP Nitrat) zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erforderlich. Im April 2017 ist Bundesminister Rupprechter verspätet mit einer Novelle zum AP Nitrat in Begutachtung gegangen. Die Überarbeitung des AP Nitrat sollte tatsächlich wirksame Maßnahmen gegen die Verunreinigung aus landwirtschaftlichen Quellen vorsehen. Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen sind nicht ausreichend um die dringend notwendigen Verbesserungen zu erzielen. Zum Schutz des Grundwassers vor Nitrat fordert die Arbeiterkammer Ausbringungsverbote von Nitrat im Herbst und Winter und das ohne Ausnahmen einzuhalten, sowie weniger zu düngen, strenge Aufzeichnungspflichten für Nitrat und Klärschlamm als Dünger generell zu verbieten.