Auf einen Blick: EU, Europa und die Ganze Welt

Smog durch die Schifffahrt: 

Das chinesische Umweltministerium will gegen die Emissionen klassischer Luftschadstoffe aus der Schifffahrt vorgehen. Die etwa 172.600 Schiffe in China waren 2013 für etwa 8,4 Prozent der SO2-Emissionen und etwa 11,3 Prozent der NOx-Emissionen verantwortlich. Der Gesetzesentwurf, der nun in Begutachtung gehen soll, sieht strengere Qualitätsstandards für Schiffsdiesel vor. Insbesondere in Hafenstädten soll dadurch ein Beitrag zur Verringerung der Smogbelastung geleistet werden.

Hehre Ziele vom 
Gipfel: 

Bei ihrer Abschlusskundgebung in Elmau in Deutschland bekannten sich die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten erneut zum Ziel, die Erderwärmung auf zwei Grad Celsius zu begrenzen. Das Ziel sei eine Weltwirtschaft, die bis 2100 keine CO2-Emissionen mehr verursache. Umweltorganisationen begrüßten, dass die Ankündigungen in die richtige Richtung zeigten. Zwei Maßnahmen nennt das Abschlussdokument: die Verbesserung der Umstellung der Energieversorgung durch Exportkredite sowie Versicherungen armer Länder gegen Schäden in Folge von Wetterkatastrophen. 

Das Ziel Japans, bis 2030 seine Emissionen gegenüber 2013 um 26 Prozent zu senken, wurde hingegen von Umweltgruppen als unambitioniert kritisiert. Gleichzeitig wurde es als unrealistisch bezeichnet, da es massiv auf den Einsatz von Nuklearenergie setzt, die derzeit in Japan wenig Unterstützung hat.

Steuerzuckerl unzulässig: 

Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Juni entschieden, dass die „Grüne Mehrwertsteuer“ im Vereinigten Königreich (UK) unzulässig sei. Als Maßnahme zur Förderung von Bauteilen oder Geräten, die Energie sparen oder erneuerbare Energieträger verwenden, wurde in UK ein verringerter Mehrwertsteuersatz eingeführt: statt 20 Prozent waren für die aufgelisteten Produkte und die erforderlichen Installationsarbeiten nur fünf Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten. Diese Differenzierung ist nach der Mehrwertsteuerrichtlinie der EU jedoch unzulässig, da dort verringerte Sätze nur aus sozialpolitischen Erwägungen, nicht aber aus umweltpolitischen erlaubt sind, entschied der Gerichtshof.

Risiko durch Pflanzenschutzmittel:

IARC, die internationale Krebsforschungsvereinigung, eine Tochterorganisation der WHO, hat im März einen Bericht veröffentlicht, in dem sie den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen“ einstuft. 

Da Glyphosat das weltweit am meisten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel (Herbizid) ist, hat dies entsprechend starke Reaktionen hervorgerufen. Auf der einen Seite finden sich jene wie etwa das deutsche Institut für Risikobewertung (BfR), die die Beweislage als unzureichend bezeichnen und eine bessere Dokumentation und Begründung der Einstufung fordern. Auf der anderen Seite stehen etwa Umweltorganisationen, die nun ein Verbot von Glyphosat fordern. Auch die Verbraucherschutzminister der deutschen Bundesländer sprechen sich für ein Verbot auf EU-Ebene aus.