Vor 15 Jahren: Landwirtschaft und Ökologie

„Langfristig muss – wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch – landwirtschaftliche Tätigkeit ohne wesentliche Umweltschäden, also nach klar definierten ökologischen Mindeststandards, zur Selbstverständlichkeit werden, für die keine Förderung gebührt. Allein der Umstand, dass solche verbindlichen Mindeststandards für die Landwirtschaft bis heute verweigert wurden, sagt einiges über den Mythos des Umweltschützers Landwirtschaft aus. Fördergelder dagegen sollen zum einen der Entwicklung des gesamten ländlichen Raums dienen. Das heißt, sie sollen der Förderung sozial und wirtschaftlich bedürftiger Bauern ebenso wie anderer ländlicher Bewohner zugute kommen. Zum anderen sollen Förderungen eine Entschädigung für Tätigkeit im Sinne des Naturschutzes sein. Einer Tätigkeit also, die bisher nur von einem relativ geringen Teil der Landwirtschaft und mit einem kleinen Anteil der Fördermittel durchgeführt wird.“