Dieselgate: Entscheidungen ante portas

Der Dieselskandal ist eine unendliche Geschichte. Dieses Jahr könnte aber für Umwelt und Verbraucher*innen rechtlich klärende Entscheidungen bringen. Der EuGH (C-343/19) muss darüber befinden, wann und wie Abgasvorrichtungen bei Diesel-Pkw funktionieren müssen. Konkret geht es darum, ob Diesel-Pkw zum „Schutz des Motors“ bei Außentemperaturen unter 17 Grad („Thermofenster“) die Abgasreinigung zurückfahren können oder Grenzwerte bei Stickoxiden auch bei „gewöhnlichen Fahrbedingungen“ einhalten müssen. Daneben entscheidet er über das unterschiedliche Abgasverhalten von VW-Motoren am Prüfstand und „im realen Leben“. Entscheidet er gegen die Autohersteller, so ist die EU-Betriebsgenehmigung dieser Pkw gemäß Typengenehmigung ungültig. Ein Schluss­antrag der Generalanwältin ist für 28. April 2020 anberaumt. In Deutschland entscheidet am 5. Mai 2020 der Bundesgerichtshof in letzter Instanz, welche Entschädigung VW-Käufer*innen bekommen müssen. Im Raum steht hierzu die volle Rückerstattung des Kaufpreises oder nur der Kaufpreis nach Abzug der Nutzung.